Rechtliche Situation Hackintosh -> Privatschule

  • Mich wurmt diese Frage seid einigen Tagen und es gibt auch einen aktuellen Anlass.
    Eine Privatschule braucht eine 19" Audioworkstation - ein Mac Pro + externe Gehäuse + 19" sprengt das Budget bei weitem.
    Da dieses System ohne Internet läuft und auch kein OS update braucht lag die Lösung nahe .
    Doch nun kommen die juristischen bedenken.


    Ist es möglich das hier zu diskutieren?

    XEON 14core 64RAM 2x Radeon VII Catalina

  • Macht doch einfach nen Hackintosh...
    Da kann niemand für belangt werden.


    Generell wurde das Thema Lizenz und rechte schon locker Millionen mal diskutiert...

  • Also laut Gerichtsbeschluss darf Apple Software nicht an Hardware Koppeln!!


    Das Problem ist die Privatschule müsste jemand haben der so etwas Baut!
    Die Lizenz müsste durch eine OSx Retail DVD gegeben sein !
    Problem sehe ich nur bei defekt oder Problemen mit dem System wer kümmert sich dann darum ?

  • Bei uns auf der Arbeit kann eigentlich jeder Kollege seinen eigenen Desktop/Notebook Rechner mitbringen und im Arbeitszimmer aufstellen.
    Nach draussen kommt man dann über den HotSpot im Haus, das ist so weit alles geregelt (Benutzername + Passwort), die Behörde fragt nämlich nicht welches OS installiert.


    Edit: Anders verhält es sich natürlich wenn man auf Schuleigentum OS X installiert, da wird der Admin sicher nicht begeistert sein, auf Privateigentum kocht jeder seine Suppe.

  • Möglich ist es schon das hier zu diskutieren zumindest solange die Diskussion auf einer sachlichen Ebene bleibt und nicht wieder zu einer wüsten Sammlung verschiedener Sichtweisen und Deutungen verkommt die dann jeweils vehement gegenüber der jeweils anderen Meinung verteidigt werden müssen...


    Zum Thema selbst Du wirst am langen Ende keine stichhaltige und vor allem rechtlich auch belastbare Aussage bekommen denn so oder so bewegen sich die Hackintoshes in einer rechtlichen Grauzone. Apple schließt in der EULA den Betrieb auf anderer Hardware als der von Apple verkauften aus und damit verstößt jeder Hackintosh eindeutig gegen diese Bestimmung. Ob und wie weit die EULA in genau diesem Punkt aber im Bereich der EU überhaupt gültig ist tzja darüber streiten die Gelehrten bislang allerdings ohne ein abschließendes Ergebnis und das nicht zuletzt auch deshalb weil Apple das Treiben bisher toleriert und nicht dagegen vorgeht. Im Moment also ein bisschen nach der Philosophie wo kein Kläger da auch kein Richter. Die gängige Rechtsauffassung im EU Raum hält Apples Eula aber für in teilen oder komplett ungültig und damit auch nicht für bindend aber wie gesagt solange das nicht mal höchst richterlich entschieden wurde ist und bleibt es eine Grauzone und alle Aussagen dazu reine Spekulation...

  • Ich denke mal er fragt wie es aussieht für die Privatschule als Institution wenn Sie so etwas nutzt ;)


    Also ich als Selbständiger habe schon oft für Kunden nen Hacki gebaut!
    Da ich Ihnen nicht die Software verkaufe sondern nur die Kompatible Hardware ist es für mich egal!
    Die Kunden haben sich die OSx Retail DVD selbst gekauft und fertig !


    @griven dann würde ich dann empfehlen wenn es ausartest das du es schliesst ;)

    Einmal editiert, zuletzt von DaTec ()

  • Ich hab mal die überschrift mit "Privatschule" ergänzt.
    Ich denke das passt besser so da es ja "nur" um die Situation in der Privatschule geht oder? :)

  • Ich habe Irgendwo mal gelesen das einige Lehrer an Privatschulen auch Beamte sind also bräuchten die wiederrum eine Beamten Lizenz oder irre ich mich da?
    Das mit der Hardware dürfte keine Rechtlichen Problme für dich haben ausser du Handelst mit Geklauter Hardware aber das denke ich mal Nicht.
    Könnte man an der Schule nicht irgendwie einen Wartungsvertrag machen der Ausschliesslich für die Hackintosh da ist?

  • Der BGH (Urteil vom 06.07.2000 - I ZR 244/97) hat entschieden:


    Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, dass eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der Weise durchsetzen, dass er von vornherein nur ein auf diesen Vertriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts frei.


    und solche Urteile gibt es ohne ende! Das ist nur eins davon ! Auch irgendwo war das mit der Kopplung

  • das einige Lehrer an Privatschulen auch Beamte sind


    Wenn du dein eigens System mit zum Arbeitsplatz bringst kannst du den auch nutzen, ist viel mehr eine Frage ob dich der Admin damit ins Intranet lässt und nicht ob du verbeamtet bist.
    Ohne Zugriff auf das Intranet kann ich auch gleich einen Haus-/Behördenrechner nutzen ... :P

  • Außerdem habe ich noch nie von einer "Beamten" Lizenz gehört? :)
    Education/Lehrer/Schülerversion, klar, aber eine Beamtenversion kenne ich nicht.


    Ich würde es auch einfach installieren und den Hackintosh einen Hackintosh sein lassen. Vielleicht halt nicht unbedingt beim Namen nennen, das verwirrt viele Leute wahrscheinlich mehr, als dass es was bringt. Ansonsten lege die passende SL DVD dazu und dann ist doch alles abgedeckt, was man abdecken kann.

    System 1: Skylake System, GIGABYTE Z170X-Designare, Intel i7 6700K, NVIDIA GTX 980 Ti, 2x 16GB Vengeance Corsair, BCM943602CS

  • Werden
    spezielle Softwarelizenzen für akademische Einrichtungen zur Verfügung
    gestellt? Wenn ja, welche Voraussetzungen werden verlangt?
    Softwarelizenzen für akademische Einrichtungen


    Falls Sie Software für eine akademische Einrichtung suchen, kann die
    Frage nach speziellen Lizenzen für Bildungseinrichtungen sinnvoll sein.
    Verschiedene Software Hersteller bieten vergünstigte Lizenzen für den
    Einsatz im Umfeld von
    Schulen, Universitäten und Hochschulen etc. an.
    Fragen Sie nach allen Möglichkeiten, Optionen und Preisen für
    akademische Softwarelizenzen.
    Im Folgenden finden Sie dazu eine Definition und verschiedene Beispiele
    sowie Kriterien, die für akademische Softwarelizenzen zu erfüllen sind.



    Es gibt zahlreiche Lizenzierungsprogramme, die speziellen Gruppen zur
    Verfügung stehen, zum Beispiel akademischen Einrichtungen (Schulen,
    Hochschulen, Universitäten), Behörden und manchmal auch wohltätigen oder
    gemeinnützigen Organisationen. Üblicherweise ist die Benutzung dieser
    Softwarelizenzen mit sehr speziellen Bedingungen verknüpft. Die
    Institutionen, die für diese speziellen Lizenzen in Frage kommen, müssen
    nachweisen können, dass sie die Kriterien erfüllen, die für den Genuss
    der akademischen oder Behördennachlässe erforderlich sind. Diese
    Lizenzvereinbarung betrifft für gewöhnlich vollständig verpackte
    Produkte, die in Computergeschäften verkauft werden. Studenten müssen
    vor dem Kauf ihre Berechtigung nachweisen. 1


    Einsatzgebiete und typische Benutzer von akademischen Lizenzen:



    Bildungsinstitute und deren Verwaltungsämter
    Bildungsgremien
    Lehrende (Lehrer, Professoren, Dozenten) und Verwaltungs-Mitarbeiter
    Schüler und Studenten
    Öffentliche Bibliotheken
    Öffentliche Museen
    Institutionen für Fernstudien- bzw. Fernschulprogramme


    Beispiel 1


    Microsoft Lizenzmodell für akademische Bildungseinrichtungen


    Beispiel 2


    Akademische Softwarelizenzen von Modeliosoft


    Vorteile


    Studenten und Schüler können meist die Software auf Ihrem eigenen
    PC, Laptop oder Smartphone nutzen (gleiches gilt eventuell für
    Professoren/innen, Lehrer/innen und studentische Mitarbeiter/innen)
    Meist zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht
    Updates und Upgrades sind häufig enthalten
    Lizenzkosten mit Nachlass oder in manchen Fällen komplett kostenlos


    Nachteile


    Studenten und Schüler müssen Ihre schulische Tätigkeit nachweisen (Berechtigungsnachweis)
    Ihre Einrichtung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um als
    akademische Einrichtung zu gelten oder aus einem Fachgebiet stammen2
    In der Regel müssen die Lizenzen jährlich verlängert werden
    Nutzungsrecht meist für Bildungszwecke und nicht-kommerzielle Aktivitäten begrenzt


    Umsetzung


    Um Softwarelizenzen für akademische Einrichtungen zu erwerben, ist
    meist eine Beantragung mit Nachweis des akademischen Status notwendig.
    Häufig muss eine Vereinbarung oder Mitgliedschaft eingegangen werden.

  • @Pazifik ich verstehe gerade nicht was du damit sagen willst?


    Ein Lehrer kann sich für seine Zwecke eine Lizenz für ein OS per Nachweis kaufen.
    Die Behörden kaufen ihre Volumenpakete und verteilen das auf die einzelnen Schulen.
    Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Lizenz im Rahmen eines Projekt zu erwerben und zwar vom Jahresbudget eines jeden Haus.


    So würde ich das auch machen, Windows, Linux und OS X installieren und die Schüler machen dann einen Schulversuch.

  • Ich weiß nicht ob der Fakesmc.kext ein juristisches Problem darstellen könnte. Weil du damit eine Sicherheitsmaßnahme umgehst. Auch wenn sie Hardwareseitig ist.

  • Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, dass eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion [...]


    Da geht's um die Separierung des Vertriebs von "Retail-" und "OEM-Lizenzen" ("zu einem günstigen Preis"). Da steht, dass man OEM-Versionen(!) nicht an die Hardware binden darf (was zwingend die Präsenz einer frei(er) erhältlichen, teureren Version (bei MS "Retail") erfordert).

    Einmal editiert, zuletzt von mhaeuser ()

  • Gemäß den geltenden EU-Regelungen verstößt die zwingende Bindung einer Softwarelizenz an einen Computer, die vom selben Hersteller im Zuge eines Verkaufs eines PCs/Macs/Workstation quasi als Bundle verkauft werden gegen geltendes EU-Recht. Das Enduser Licence Agreement, kurz EULA, oder die Lizenzbestimmungen von Apple sind in diesem Punkt eindeutig EU-rechtswidrig. Es ist daher möglich freie Lizenzen für Betriebssysteme zu kaufen, die nicht an den zwingenden Kauf eines PCs desselben Herstellers gebunden sind.


    Wenn ich also einen PC kaufe, wo als Bundle eine Softwarelizenz mitverkauft worden ist, dann habe ich das Recht, falls der PC technisch nicht weiterverwendet werden kann, weil er technisch defekt ist, die Lizenz an genau einem einzigen PC zu verwenden. Es gab diesbezüglich ein Verfahren in der EU wo sich die EU-Kommission klar geäußert hat und die Lizenzbedingungen von Microsoft in diesem Punkt als nicht rechtswirksam für Lizenznehmer
    in der EU erkannt hat. Microsoft hat klein beigegeben und es wird auch nicht medial darüber berichtet, weil es halt dem Image und der Verkaufsstrategie schädlich ist. Wenn beispielsweise ein MS-Kunde einen PC hat und die Lizenz aus technischen Gründen nicht mehr auf einem mittlerweile nicht mehr existierenden Gerät weiterverwendet werden kann, oder auf dem vorher gekauften Gerät eine anderes Betriebssystem (z.B. Linux) läuft, hat man trotzdem das Recht die Windows-Lizenz zu verwenden. Microsoft handhabt das hier vorbildlich für den Kunden.


    Apple verkauft seine Computer quasi immer mit einer Softwarelizenz. Solange Apple die Policy aufrechterhält Retail DVDs von seinem Betriebssystem Snow Leopard direkt über den Appstore oder lizenzierte Partner (z.B. Amazon) zu vertreiben, solange hat der Käufer der Softwarelizenz auch das Recht eine gekaufte Lizenz genau an einem PC zu benutzen.


    Die rechtliche Grauzone besteht streng genommen darin, dass es eine nicht ausjudizierte Grauzone darüber existiert, wie Upgrades des Betriebssytems von Snow Leopard auf neuere Versionen (Mavericks, Lion, Mountain Lion, Yosemite, El Capitan, OS Sierra) zu behandeln sind, weil man ja streng genommen Apple vorgetäuscht hat, einen Original-Mac zu besitzen und daraus für sich das Recht abgeleitet hat, im Rahmen der allgemeinem Geschäftsbedingungen für Softwarelizenzen, entsprechend der Policy kostenfrei upzugraden.


    Wenn man also einen PC OS X installiert, eine einem Apple-Gerät von der Logik her eine SMBIOS mit entsprechenden Seriennummern der Hardware verpasst und damit die Kontrollroutinen der Server von Apple quasi hintergeht, und sich quasi ein kostenfreies Upgrade erschleicht, bewegt man sich in einer nicht ausjudizierten Grauzone.


    Das einzige Manko was man sich einhandelt, ist dass man von der Firma Apple keinen offiziellen Support erhalten wird, was jedem User eines Hackintosh-PCs klar sein dürfte.
    Der Support wird halt quasi von den Foren kostenfrei zur Verfügung gestellt. Wer sich einen möglichst kompatiblen Hackintosh bastelt, wird daran viel Freude haben, weil er nicht an die vertrottelte Politik von Apple mit völlig überzogenen Preisen gebunden ist, mit Ausnahme eins Mac Pros Rechner kaufen zu müssen, die mit Ausnahme des RAM und einer einzigen internen SSD/HDD nicht aufrüstbar sind.


    Klare Empfehlung an die Privatschule sich einen Hackintosh-PC anzuschaffen.


    Wer nicht viel Zeit investieren möchte, sollte sich eine der lauffähigen Skylakekombinationen im Forum ansehen und das Ding sich bei einem Hardwareshop wie http://www.alternate.de oder anderen zusammenbauen lassen. Damit hat man Garantie auf die zusammengebauten PC und kann relativ einfach OS X El Capitan oder OS Sierra lauffähig und höchst performant installieren.

    iMac 14.2:
    GA Z97-D3H:
    Intel I7-4790, 16 GB-RAM, MSI Radeon RX 6600XT, Ventura


    Apple Originale

    MacBook Pro 13.3, 16 GB, 500 GB SSD

    iPad Air 10.5 Zoll 3. Generation

    iPhone SE 2022




    Einmal editiert, zuletzt von OliverZ ()

  • So,


    die updates sind mit Besitz der Retail DVD abgegolten. Bedeutet erwirbst du dir ein Update mit einer Installation auf der Retail DVD ist es nicht illegal. Da du ein kostenloses Update über eine voll lizensierte Version erhälst. Das Thema hatte ich schon zu genüge!


    Auch post hatte ich mal mit einer Unterlassungserklärung
    Da ich keine Hackintosh verkaufen solllte .
    Nach langen Gesprächen meiner Anwälte mit der gegnerischen Seite wurde klar gestellt
    das ich keine Software sondern nur Hardware verkaufe. Mir als Händler aber auch nicht verboten ist eine Lizenz von OSX also der Retail DVD zu verkaufen.


    Was also meine Kunden damit Machen ist dann dann ihre Sache ;)

  • Das würde bedeuten, dass ich für jeden ehemaligen Mac - sagen wir Intel Mac - den ich bessessen und, weil er nicht mehr funktioniert, verschrottet habe, eine Lizenz "frei" habe.


    Was es allerdings offen lässt, ist ob dies ein Mac sein muss. Denn die Einschränkung der widersprochen wurde war die Bindung an genau einen bestimmten Rechner.
    D.h. die Lizenz für ein OS bestimmungsgemäß für einen Mac-Computer kann an einen anderen Mac-Computer übertragen werden, wenn der erste aus dem Verkehr gezogen wird.
    Dass heisst aber nicht, dass es ein Nicht-Mac sein darf.


    Wenn eine Software die Einschränkung hat "nicht für lebenserhaltende Systeme", verschwindet die Einschränkung nicht, nur weil ich sie auf einem anderen System einsetze.