Hackintosh legal oder wie schaut aus ?

  • hallo man liest ja sehr oft Hackintosh ist illegal da in den Apple AGBS stehen würde das die software nur auf Apple pass installiert werden darf, aber es heißt in Deutschland gelten diese "Klausel" nicht, in wie fern könnt ihr was dazu sagen ?


    Dann, es ist doch nur dann Illegal wenn ich etwas an der Installation änder das es mit einer "gecrackten" software vergleichbar ist ?.


    Aber kaufe ich Snow Leopard LEGAL, zieh es auf eine BootCD installiere es über einen bootloader auf dem Pc (oder Aber VB)
    und zieh mir anschließend ganz legal das Update zb EL Capitan aus dem App Store und Installiere es über unibegast/clover und was es so gibt, ist es dann nicht so schlimm ? wenn ja warum ?
    wann wäre es illegal ?,


    und vor allem warum darf Apple von HAUSAUS eine boothilfe für windows auf dem System haben, aber windows Nutzer will man es verbieten appelsysteme auf den pc zu haben ?


    ich komme der ganzen Logik nicht hinterher O.o


    LG ?(

  • Was in der Apple AGB steht ist eine Sache.
    Was das deutsche Gesetz sagt .. eine andere... und bekanntlich steht das Gesetz über jeder AGB.
    Wenn ich mich richtig erinnere wurde das Thema hier schon viel zu oft diskutiert und endete immer im Chaos da jeder eine andere Meinung dazu hat.
    Jedenfalls kann und wird Apple nichts dagegen machen können.

  • Außerdem wollen sie das gar nicht So recht da sie durch die ganzen hackintosher ganz viele bugs und Fehler in ihren Systemen finden

  • Hallo deydi,


    schön das du erst einen Install machst und dann nach der Legalität/Illegalität fragst. :/


    Zitat

    Aber kaufe ich Snowleopart LEGAL, zieh es auf eine BootCD installiere es über einen bootloader auf dem Pc ...


    Verstehe ich nicht?
    Beim Kauf von Snow Leopard 10.6.3 Retail im Apple Store bekommst du eine DVD geliefert, die kannst du mit einem Bootloader direkt auf vielen Setups oder in einer VM installieren.
    Das Update auf Snow Leopard 10.6.8 und das Upgrade auf El Capitan geht ja nur mit einer Apple ID, welche man beim Kauf von der SL DVD anleget, damit man den Zugang zum App Store bekommt.

  • Nicht illegal, nicht legal, Grauzone, wie so ziemlich alles Heutzutage... OnlineCasinos, Gebrauchte Produkte exportieren, YouTube Downloads, Wäsche falten :ironie::D
    Manche sehen den Kauf der Snowleopard DVD als legalmacherei an, andere als Würdigung der Arbeit von Apple. Bei mir kommt beides ein wenig durch, deswegen Kauf ich mir immer brav meine SnowLeopard DVDs und Apple kriegt Geld das es verdient, für ein wirklich tolles Produkt namens OSX.

    Du kommst bei deinem Problem nach dem unendlichsten Versuch nicht weiter? Dann schreib mir eine Nachricht für eine TeamViewer Sitzung. Nur wenn es gar nicht mehr weiter geht!
    Alle anderen Fragen und Anliegen gehören ins Forum.

  • Lange Rede kurzer Sinn... Das Wort "Grauzone" hab ich gesucht vorhin in meinem Text @kuckkuck :D

  • Das Haupt Problem bei solchen Debatten ist doch das die Leute oft genug bei diesem Thema keine Ahnung von der rechtlichen Situation haben & schlimmstenfalls den Standpunkt vertreten den Sie mal in einem Zeitungs/Webseiten oder Fernsehartikel auf geschnappt haben.


    Bestes Beispiel, das Kopieren von CDs & DVDs. Da werden uns die meisten sagen, das sei illegal. Doch stimmt das so nicht, im Rahmen der Privatkopie ist es erlaubt. Man darf diese Kopien sogar an Freunde legal weitergeben, nur öffentlich zugänglich darf man es nicht machen. Man hat dieses Recht erworben, weil man mit dem kauf von leeren Datenträgern, CDR, DVDR, HDD, oder auch USB-Sticks, eine Gebühr, im Kaufpreis enthalten, an die Rechteinhaber mitbezahlt.


    Aber davon hört man eben nichts in der Berichterstattung über dieses Thema. Ist ja klar warum, die Medienindustrie will das man ihre Produkte möglichst 2x oder 3x kauft & nicht auf die Idee kommt sich legale Kopien selber zu machen.


    Auf OSX bezogen sehe ich das für mich so:
    Mit dem Kauf in einem Laden/OnlineShop hat man das Recht zur Nutzung der Software erworben. Im Falle des AppStore Download, vorausgesetzt über einen echten Mac, wäre dies die Privatkopie. Jetzt wird uns während der Installation von Apple gesagt, wir dürfen es nur auf Apple Geräten verwenden. Da müssen wir nun entscheiden, stimmen wir zu & begehen Vertragsbruch in dem wir es doch auf anderen Geräten verwenden, oder lehnen ab & nutzen die Software doch nicht. Dazu muss man sich dann überlegen, wie wahrscheinlich es ist ob Apple den Vertragsbruch bemerkt & wie wahrscheinlich es ist, dass Apple den diesen auch wirklich verfolgt.


    Das Thema OSX in Verbindung mit Warze Downloads hab ich bei der Überlegung mal ausgeklammert, da dies ja in Bezug auf legal/illegal recht eindeutig sein sollte.

    1. System (iMac19,2):

    Gigabyte H370 HD3 | Intel i5-9400f 6x2,9Ghz | Gigabyte Radeon RX 570 4GB | Fenvi Broadcom BCM943602CS | Crucial Ballistix Sport 16GB 2x8GB DDR4 2400MHz | SSDs 2x Samsung 970 EVO Plus 250GB 1x Samsung 860 QVO 1TB & 1x WD Blue SN570 1TB | macOS Sonoma 14.4 | Windows11 Pro x64 v23H2 | OpenCore v0.9.9


    2. System (MacbookPro12.1): Link

    Echtes Macbook | Hardware Upgrade: Samsung 970 EVO Plus 512GB | macOS Sonoma 14.4 | Windows11 Pro x64 v23H2 | OpenCore Legacy Patcher v1.4.2


    1. Smartphone (iPhone 12): Link

    Violett | 128GB | iOS 17.2 | SIM Karten Umbau von Single auf Dual SIM Kartenleser


    2. Smartphone (iPhone XS): Link

    Space Grey | 512GB | iOS 17.1.2 | Gehäuse Tausch gegen eins im Design vom iPhone 14pro

  • Hier in die Niederlande wird das auch diskutiert. So ganz genau weiss man es nicht... grauzone xxl.

  • @Nio82

    Zitat

    Bestes Beispiel, das Kopieren von CDs & DVDs. Da werden uns die meisten sagen, das sei illegal. Doch stimmt das so nicht, im Rahmen der Privatkopie ist es erlaubt. Man darf diese Kopien sogar an Freunde legal weitergeben, nur öffentlich zugänglich darf man es nicht machen.


    Das ist leider auch nicht ganz richtig. Wenn der Datenträger, den du kopieren willst, einen Kopierschutz hat, darfst du diesen technisch NICHT umgehen. Auch nicht für private Kopien.
    D. h., das praktisch jede DVD/BluRay nicht legal kopiert werden dürfen, da sie praktisch alle einen haben. Auch wenn es technisch möglich ist diesen zu umgehen.
    Wie es bei Musik CDs mit einem Kopierschutz aussieht, kann ich nicht sagen, da ich meine Musik nur noch Online kaufe.
    (ich erinnere mich, dass es in den 1990er so war, dass es einige CDs gab die man nicht im PC abspielen konnte)


    In Bezug auf Mac OS X bzw Hackintosh.
    Eine Klausel, die rechtliche ungültig ist, kann man nicht in einem Vertrag brechen. Da sie ja nicht gültig ist. Also wenn diese AGBs bzw. dieser Abschnitt, der dir die Ausführung von Mac OS X auf anderer Hardware verbietet, in Deutschland nicht bindend ist, kannst du dagegen verstoßen. Es wäre somit kein Vertragsbruch.
    Wie es aber mit genau dieser Klausel aussieht, kann ich nicht sagen. Es kommt vermutlich auch darauf an, an was man für einen Richter gerät :-)


    MfG
    r3d007

  • Ich habe noch keine DVD mit Kopierschutz gesehen.
    CSS ist nämlich kein Kopierschutz man kann JEDE DVD legal 1 zu 1 bitweise kopieren.
    CSS ist ein Abspielschutz und da gibt es keine rechtliche Regelung.


    Wie oben schon geschrieben sind die AGB's von Apple nicht immer bindend da sie in einigen Ländern gegen geltendes Recht verstoßen.


    Belangt werden kann man nur wenn man Mac OS nicht kauft -> dann kann man von Apple belangt werden wegen erschleichen von Leistungen.


    Wenn man einen Mac hat / oder sich in einem Applestore befindet kann man sich aber eine AppleID erstellen und darüber dann OSX kaufen für 0€.
    Dadurch hat man einen Kaufvertrag und ist rechtlich gesehen sauber unterwegs.

    Macbook Pro Retina 2015 + 16GB ram 1TBGB ssd AMD Radeon R9 M370X 2048 MB  OSX 10.14.6)
    GA-Z77 DS3H + i7 3770 + 24GB RAM, RX580 8GB,240GB evo960 NMVe, TP-Link T8E (AC Wlan) + Bluetooth usbstick OSX 10.14.6 OC(on stick)


    Einmal editiert, zuletzt von Moorviper ()

  • @r3d007


    Ja da hast du recht. Ich hatte das mit dem Kopierschutz bewusst raus gelassen um meinen Post nicht unnötig zu verlängern.
    Und natürlich hast du auch damit Recht das Vertragsklauseln die gegen Gesetze verstoßen ungültig sind. Doch muss man sich dies im schlimmsten Falle erst mal von einem Gericht bestätigen lassen. Zu dem bin ich mir nicht ganz sicher, dass es wirklich eine Gesetzesregelung gibt, die einem Softwarehersteller verbietet, dir vorzuschreiben auf was für Hardware du seine Software verwenden darfst. Wenn jemand da einen Link zu einem Gerichtsbeschluss oder Gesetzes Paragraphen hat, immer her damit. :-)


    @Moorviper


    Technisch gesehen hast du mit deiner Schilderung bezüglich Kopierschutz sicher recht. Die Frage ist dann nur, ob ein Richter im Fall des Falles das Gesetzt auch entsprechend deiner Schilderung auslegt.

    1. System (iMac19,2):

    Gigabyte H370 HD3 | Intel i5-9400f 6x2,9Ghz | Gigabyte Radeon RX 570 4GB | Fenvi Broadcom BCM943602CS | Crucial Ballistix Sport 16GB 2x8GB DDR4 2400MHz | SSDs 2x Samsung 970 EVO Plus 250GB 1x Samsung 860 QVO 1TB & 1x WD Blue SN570 1TB | macOS Sonoma 14.4 | Windows11 Pro x64 v23H2 | OpenCore v0.9.9


    2. System (MacbookPro12.1): Link

    Echtes Macbook | Hardware Upgrade: Samsung 970 EVO Plus 512GB | macOS Sonoma 14.4 | Windows11 Pro x64 v23H2 | OpenCore Legacy Patcher v1.4.2


    1. Smartphone (iPhone 12): Link

    Violett | 128GB | iOS 17.2 | SIM Karten Umbau von Single auf Dual SIM Kartenleser


    2. Smartphone (iPhone XS): Link

    Space Grey | 512GB | iOS 17.1.2 | Gehäuse Tausch gegen eins im Design vom iPhone 14pro

  • Hier eine Antwort eines bekannten Medienanwalts:


    Bei 1:18.

    Hackintosh: Intel Core i7 3770, Gigabyte GA-Z77-D3H, 16 GB DDR3 RAM, NVIDIA GeForce GTX 760 4 GB, Samsung 850 Pro 128 GB
    MacBook Air Mid 2014 13": 1,7 GHz Dual-Core Intel Core i7, 8 GB RAM, 128 GB SSD

  • Vielen Dank für das Video...
    Entspricht der gleichen Auslegung, wie wir sie hier im Forum verfolgen.

    Gruß
    Al6042

    Keine Unterstützung per PN oder Pinnwand... Eure Anfragen gehören ins Forum, nicht in mein Postfach!

  • Apple soll sich mal nicht beschweren. Der Hackintosh hat mich überzeugt ein MacBook Pro zu kaufen. Das hätte ohne die "Testumgebung" wohl anders ausgesehen :-)

    -------------------------------------
    Mit besten Grüßen


    ### Systemkonfiguration ###


    > Win10 Pro x64 Sp1


    > Intel Core i7-7820X
    > Asus ROG Rampage VI Extreme X299
    > Corsair Dominator Platinum 64GB DDR4
    > NVidia ROG STRIX GTX1060-O6G
    > be quiet! DarkPowerPro 750W PSU
    > 1x Samsung EVO 960 M.2 500GB SSD
    > 2x Samsung EVO 850 S-ATA 500GB SSD
    > 2x WD Black Caviar 3TB HDD

  • Ich habe das so verstanden: Wenn man eine Lizenz für OSX kauft, dann bekommt man ein Produkt in einer Verpackung. Drinnen ist der Hinweis, dass diese Lizenz nur für originale Applegeräte gültig sei. Das erfährt man aber erst nach dem Öffnen der Verpackung. Deutsches Recht sagt, dass schon vor dem Öffnen der Verpackung klar sein muss, was man da kauft, weshalb dieser Passus in Deutschland also ungültig ist. Paragraph 307 BGB ist hier wohl relevant. Es gibt dazu aber noch kein entsprechendes Gerichtsurteil.
    Ob weitere Artikel der Eula davon betroffen sind, wie z.B. die Einzelgerätnutzung, ist mir nicht bekannt, müsste aber so sein.


    Sollen wir mal sammeln, damit einer von uns sich selbst anzeigen kann? Das würde Klarheit schaffen.

    Hacken ⛏️⛏️
    Haken ✔️

    .

    anscheinend: es sieht so aus als ob, und wird wohl stimmen

    scheinbar: es sieht so aus als ob, stimmt aber nicht

    5 Mal editiert, zuletzt von Wolfe ()

  • Gilt aber nur beim kauf der Datenträgervariante.


    Wenn man eine Lizenz kauft bekommt man nicht zwangsläufig einen Datenträger

    Macbook Pro Retina 2015 + 16GB ram 1TBGB ssd AMD Radeon R9 M370X 2048 MB  OSX 10.14.6)
    GA-Z77 DS3H + i7 3770 + 24GB RAM, RX580 8GB,240GB evo960 NMVe, TP-Link T8E (AC Wlan) + Bluetooth usbstick OSX 10.14.6 OC(on stick)


  • Ja, es geht um die Verpackung. Wenn die Eula sich in einer Verpackung befindet, also nicht vor dem Vertragsschluss einsehbar ist, dann ist sie nach 307 BGB unklar und damit ungültig.

    Hacken ⛏️⛏️
    Haken ✔️

    .

    anscheinend: es sieht so aus als ob, und wird wohl stimmen

    scheinbar: es sieht so aus als ob, stimmt aber nicht

  • Apple soll sich mal nicht beschweren. Der Hackintosh hat mich überzeugt ein MacBook Pro zu kaufen. Das hätte ohne die "Testumgebung" wohl anders ausgesehen :-)


    Mich hat ein MacBook Pro 15 Zoll aus 2011 davon überzeugt, das ich mir nie wieder ein neueres MacBook kaufe und erst recht keinen neuen Mac Pro.
    Versteh mich nicht falsch, klar sind die Sachen geil, allem voran das Betriebssystem aber bevor ich Jahrelang auf ein Upgrade warte oder veraltete Hardware nutze, die mir auch noch viel zu teuer verkauft wird, baue ich lieber für Interessenten sowie auch für mich,
    Systeme die weitaus Leistungsstärker sind und dabei nicht 10/12k kosten.

  • Das mit der Snow Leopard DVD ist ja schön und gut, aber wenn man sich die Updates runterläd muss man doch die Eula lesen oder?


    Dann dürfte man SL Nutzen, nicht aber neuere Versionen.

  • Hierbei geht es um die gekaufte DVD und auf der Umverpackung müsste der Hinweis bereits deutlich zu lesen und zu verstehen sein.


    von daher sehe ich die Sache gelassen ...