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  • Nein, das betrifft erstmal nur Betriebsausgaben. Anschaffung von Hardware für Firmen, die ihren Mitarbeitern Homeoffice ermöglichen müssen etc. "Private" Anschaffungen fallen da nicht drunter.Wenn Du Lehrer bist, würde diese Abschreibung das Kultusministerium betreffen die Dir die notwendigen Arbeitsmittel bereit stellen wollen.
  • (Zitat von Nordel)Ahso.... nun, sofern Du eine kaufmännisch ordentliche Rechnung bekommst, sollte das gehen.Das Finanzamt interessiert nicht, ob die Preise hoch oder niedrig sind, oder die Gründe dafür. Du musst nur glaubhaft machen können, dass die Ausgabe durch Deine Arbeit veranlasst war, und hier ist eine korrekte Rechnung sehr von Vorteil, gebraucht hin, oder her.