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Die VDE hat sich erst kürzlich in einem Positionspapier dafür ausgesprochen, sich dem Rest der EU anzupassen. Schuko normgerecht, Zähler ohne Rücklaufsperre zulässig, zulässige Wechselrichter Leistung auf 800W anheben. Insofern kann es sich hier lohnen, aktuell noch etwas zu warten, falls man mit 800W Leistung was anfangen kann. Eventuell reagiert der Gesetzgeber noch dieses Jahr darauf.Die Diskussion hier hatte ich mit Kaneske letztes Jahr auch schon als ich meine Balkonanlage in Betrieb genomm…
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(Zitat von MPC561)Wieland hat weniger mit der Last zu tun als mit dem Berührungsschutz.
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Wechselrichter würde ich übrigens nicht auf den Dachboden setzen. Da wird es im Sommer zu warm.
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Wenn dein Wechselrichter zwei Tracker hat. Die meisten BKW Wechselrichter haben leider nur einen und schalten die beiden Anschlüsse intern Parallel.
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Dazu hier war Interessantes: https://mietercheck.de/blog/ar…dem-balkon-verbieten.html
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Wer 1000€ für ein Balkonkraftwerk zahlt, hat definitiv was falsch gemacht.
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Gibt auch regelmäßig Angebote wo man solide Balkonkraftwerke mit 600W Wechselrichter und zwischen 750 und 830 Wp Solarleistung für deutlich unter 600€ bekommt dank dem Wegfall der Umsatzsteuer. Montagematerial kommt halt idR. noch dazu. Viele Kommunen fördern auch mit 200 bis 400€. So rechnet sich das ziemlich schnell.
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Ein Balkonkraftwerk mit vereinfachter Anmeldung erhält ohnehin keine EEG Vergütung.
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Mit der vereinfachten Anmeldung verzichtet man auf Vergütung nach EEG. Die Klausel akzeptiert man im Anmeldeprozess. julian91 Joa sowas lohnt sich dann hauptsächlich, wenn man ne Anlage mit Nulleinspeisung und Akkuspeicher aufbaut.
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Sicherung tauschen gab's bei mir gegen ne Pizza Wir versuchen immer die Großverbraucher laufen zu lassen, wenn die Anlage gerade ballert. Wenn das nicht möglich ist, werden die eBikes oder die Bluetti vollgepumpt. Solange der Netzbetreiber bei mir kein Interesse daran hat den Stromzähler zu tauschen, ist ins Netz ballern natürlich auch lukrativ, wird aber natürlich trotzdem vermieden.
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Ja, wie ich schon ausgeführt habe, hat der Netzbetreiber nicht auf die Anmeldung zwei Monate vor Inbetriebnahme reagiert. Ein weiterer Hinweis einen Monat vor Inbetriebnahme wurde ebenfalls ignoriert. Einen Monat nach Inbetriebnahme habe ich nochmals angemahnt - wieder keine Reaktion. Nun ist es mir egal, ich habe da keine Pflicht weitere Schritte zu unternehmen. Irgendwann wird der ja eh getauscht, wenn die Smart Meter Pflicht werden.
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Ferraris btw, Ferrari ist n Auto
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(Zitat von TheWachowski)Realistisch sind bei Balkonkraftwerken aber eher 6 bis 8 Jahre, je nachdem wie viel man von dem produzierten Strom tatsächlich schafft zu verbrauchen. Deshalb sollte man sich vor dem Kauf auch immer genau überlegen, wie groß die Anlage sein sollte. Zwei Panels mit über 800Wp bringen einem halt nichts, wenn tagsüber niemand da ist und nur der Router und Kühlschrank läuft. In solchen Fällen rentiert sich eine kleiner dimensionierte und damit günstigere Anlage dann mehr.
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Ich betreibe dieses in Süd-Ost Ausrichtung mit angewinkelter Montage am Balkongeländer: https://www.kolbe.de/1x-Balkonkraftwerk-SETBKW600223Panels und separat erhältliche Halterung sind top, Wechselrichter nicht so. Wird selbst bei Minusgraden ziemlich heiß. Da bin ich mal gespannt, was da im Sommer passiert. Software ist aktuell Kernschrott, soll aber wohl bald nachgebessert werden. Der erste Wechselrichter ging nach einem Monat in Rauch auf, wurde aber problemlos getauscht.
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Bei dem Balkon hätte ich mir ein bifaziales Panel geholt
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(Zitat von TheWachowski)Ganz viel bringt das, die bifazialen Panels nutzen auch indirektes Licht gut aus. Und davon hast du reichlich mit dem offenen Geländer. Das kann bei nicht optimaler Aufstellung den Ertrag nochmal deutlich verbessern.
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Heute wird gut, um 9:40 schon 0,8kWh gesammelt
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Jup 2*415Wp Panels
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Ein weiterer Schritt in Richtung Schuko und 800W Grenze wurde getan: https://www.golem.de/news/phot…staerken-2303-172556.html
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Nein darf er nicht. Er muss eine schädliche Netzrückwirkung nachweisen um die Inbetriebnahme unterbinden zu können.