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  • Grundsätzlich stimmt das so. Wenn die Beweislastumkehr in NL auch erst nach 6 Monaten greift und die noch nicht verstrichen sind, muss der Händler haften. Grundsätzlich ist das natürlich eine blöde Sache, selbst Hand anlegen würde ich aber erst, wenn die Sache mit dem Händler endgültig vom Tisch ist.