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  • @Sascha_77 Rechtlich braucht man eine Lizenz, sprich eine DVD, pro Rechner... aber rechtlich darfst du auch nicht wissentlich die EULA umgehen. Genaugenommen darfst du OS X weder installieren, noch laden, da es eine bestimmungswidrige Vervielfältigung ist (ja, das Laden in en RAM wird auch als Vervielfältigung angesehen), also weiß ich nicht, was der Käse mit der Lizenz immer soll.Jeder "Rechtsexperte" hier und sonstwo behauptet zwar, dass man nach EU-Recht Software nicht an Hardware binden darf…
  • Das OSx86-Projekt existiert definitiv nicht wegen einer Grauzone entstanden. Abgesehen davon, dass die Rechtslage (wie mir) einfach vielen egal ist, war bis zur boot-132-Methode ein modifizierter Kernel erforderlich und der ist in jedem Falle illegal.
  • Vielleicht solltest du meinen Kommentar noch mal lesen, es geht um die Entstehung von OSx86... OSx86 ist nicht mit boot-132 entstanden.
  • Das ist aber nicht der Inhalt des Kommentars?
  • 1. Die kostenlosen OS X-Downloads sind Upgradelizenzen. Also, nein, die App reicht nicht.2. "Apple kann einen in der EU nicht wegen der Nutzung von O S X verklagen." Sagen alle... und wo steht das?
  • Und ich wiederhole jetzt zum Dritten Mal: Mods waren VOR boot-132 nötig. Glaubt ihr alle, OSx86 hatte mit Clover angefangen, oder was? Noch mal zur Info, der Kommentar war eine Antwort auf die Aussage, dass OSx86 wegen einer Grauzone existiert (Mods sind keine Grauzone).Ob das Installationsmedium verändert wird oder nicht ist genauso Apfel wie Banane, weil die Änderung an kopiergeschützter Software (dem Kernel) alleine schon illegal ist.Der Kopierschutzparagraph findet auf Computerprogramme zwar…