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  • Es ist eigentlich recht einfach: das Urteil, auf das sich in Deutschland immer wieder berufen wird, bezog sich auf ein Hardware-Software-Bundle von Microsoft. Kritikpunkt war damals, dass die fragliche EULA nicht vor Kauf einsehbar war, woraufhin ein deutsches Gericht diesen Passus für ungültig erklärt hat. Man hat angenommen, dass dieser Präzedenzfall bei rechtlichen Schritten seitens Apple gegen Hackintosher ebenfalls anwendbar wäre. Es gab in Deutschland aber nie einen entsprechenden Fall und…