Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Auswirkungen auf unseren Marktplatz

  • Ich kann die Vorsicht verstehen, denn leider tummeln sich zahlreiche Anwälte im Netz, die nur darauf warten, Abmahnungen zu versenden.


    Dennoch glaube ich, dass krokol richtig liegt. Der bisherige Markplatz ist ja nichts weiter, als die gesammelte Kundgabe von Usern, das sie etwas suchen oder anzubieten haben. Ein Kauf/Verkauf findet nicht über den "Markplatz" statt. Wenn jemand in einem Beitrag schreibt, "...das habe ich noch herumliegen, kann ich Dir für 20 EUR überlassen...", dann wird das Forum nicht automatisch zur Handelsplattform.


    Vielleicht sollte man den Markplatz anders als "Marktplatz" nennen.

    Meine erstes Projekt

    INTEL NUC8i3BEH mit 32 GB DDR4-RAM, 500GB SSD, installiert MacOS Ventura OpenCore. Inzwischen läuft auch die festverbaute Intel-WLAN/Bluetooth-Karte, sowie der SD-Karten-Leser! :) - Macmini 8.1


    Mein zweites Projekt:

    AsRock H310-CM mit Intel Core I3-9100F, 16 GB DDR4-RAM, ASUS Rx560 4GB, MacOS Monterey, OpenCore - iMac19.1


    Mein drittes Projekt:

    Notebook HP-Probook 440 G6, Intel Core i5_8265U, Intel Grafik UHD-620, 16 GB DDR-4, WLAN-Karte BCM94369CS2 mit Flex-Adaper auf M.2, MacOS Ventura, OpenCore - MacBookPro 15.2


    Mein viertes Projekt:

    Gigabyte Z490M mATX, Intel Core i5-10500, 16 GB DDR4-RAM, ARock Radeon RX5500, 500GB NVMe M.2, BCM94360CS2 - MacOS Monterey OpenCore - iMac 20.2

  • Ich habe mir heute auch noch mal die Muße gegönnt und bei einer guten Tasse Kaffee den Gesetzestext nüchtern und unter Ausklammerung aller im Vorfeld bereits verbreiteter Panik zu Gemüte geführt wobei ich zugeben muss das ich mich dabei auf die beiden für unsere Zwecke relevanten Paragraphen 3 und 5 beschränkt habe. In den Paragraphen 3 und 5 des PStTG ist geregelt welche Tätigkeiten (§5) das Gesetz berührt und was eine Plattform im Sinne des Gesetzes ist und wer als Betreiber einer solchen Plattform gilt (§3). Den Paragraphen 5 können wir an der Stelle mal auf die Seite schieben denn was im Sinne des Gesetzes eine relevante Tätigkeit ist ist ja hinreichend bekannt. Interessant ist also der Paragraph 3 und hier heißt es:


    Zitat

    Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf


    1. die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder

    2. die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.

    hier könnte man also meinen das uns als Forum das direkt betrifft denn die Kernkompetenz einen Forums ist es den Nutzern eine Plattform zu bieten die es mittels einer Software (Forensoftware) ermöglicht das diese miteinander in Kontakt treten und mit Blick auf den Marktplatz oder eben Verkaufsthreads im Forum auch dazu taugt Rechtsgeschäfte anzubahnen und ggf. auch abzuschließen. Der Teufel liegt hier aber im Detail und darin das man den Text initial nicht richtig und oder nicht aufmerksam genug gelesen hat denn im §3 heißt es auch


    Zitat

    Unbeschadet der Sätze 1 und 2 handelt es sich unter anderem nicht um eine Plattform, wenn die Software ausschließlich ermöglicht:

    1. die Verarbeitung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit erfolgen;

    2. das Auflisten einer relevanten Tätigkeit oder die Werbung für eine relevante Tätigkeit durch Nutzer oder

    3. die Umleitung oder Weiterleitung von Nutzern auf eine Plattform.

    Punkt 1 hat für uns keine Relevanz und zielt ganz offensichtlich auf Zahlungsdienstleister wie PayPal, Klarna und Co. ab was auch Sinn macht denn die unterliegen dem Bankenrecht und sind somit dem Behörden gegenüber auf Verlangen eh Auskunftspflichtig.


    Für uns relevant ist der Punkt 2 denn unsere Software, egal ob das Forum selbst oder der Marktplatz, ermöglicht tatsächlich nicht mehr als ein Angebot oder Gesuch zu veröffentlichen oder zu bewerben wobei es gar keine Rolle spielt ob es um den Verkauf von irgendwas geht oder um die Erbringung von Dienstleistungen gegen Geld. Ein Nutzer unserer Plattform kann darüber hinaus nichts tun was dazu führen würde das aus seinen Aktionen auf der Plattform heraus ein Rechtsgeschäft im Sinne des PStTG entstehen würde. Selbst eine offen bekundete Kaufzusage, zum Beispiel im Kommentarbereich eines Angebots, würde daran nichts ändern. Der eigentliche Abschluss des Rechtsgeschäfts, im Sinne des PStTG, findet immer bilateral zwischen den beiden Vertragspartner abseits unserer Plattform statt. Unserer Forum und dessen Marktplatz sind somit also am ehesten vergleichbar mit einer Pinnwand (die Biete/Suche Dinger im Supermarkt) oder dem Kleinanzeigenteil in der Tageszeitung mehr aber auch nicht.


    Als Fazit kann man, denke ich, sagen das uns basierend auf der im Gesetzestext genannten Definition einer Plattform das PStTG nicht tangiert und wir den Marktplatz guten Gewissens weiter betreiben können ohne uns Sorgen um etwaige Konsequenzen machen zu müssen. Wir als Forum sind keine meldepflichtige Plattform im Sinne des Gesetzes. Generell kann man wohl auch sagen das der Sinn des Gesetzes nicht ist kleine Plattformen zu verdrängen oder privaten Verkäufern an den Kragen zu gehen es geht bei dem Gesetz wohl eher um Plattformen wie eBay, den Amazon Marketplace oder Kaufland.de eben um Handelsplattformen die im Auftrag anderer agieren und da ist der nun angedachten Automatismus schon sinnvoll und meiner Meinung nach auch überfällig. Bisher haben es Anbieter auf solchen Plattformen nämlich schon sehr leicht an der Steuer vorbei zu verkaufen einfach weil die Transaktionen die da laufen für die Behörden kaum bis gar nicht nachvollziehbar sind.

  • griven Genau so habe ich den Text bisher .auch verstanden. Ein Anwalt bin ich nicht. Aber ich könnte mir vorstellen, dass ein Eintrag in den Nutzerbedingungen, der die Ausweisung eines Betrags oder Verhandlungsgrundlage verbietet, bereits den Aspekt „Rechtsgeschäft“ negieren könnte. Müsste überprüft werden.

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    anscheinend: es sieht so aus als ob, und wird wohl stimmen

    scheinbar: es sieht so aus als ob, stimmt aber nicht

  • Nope muss nicht weil auf unser Plattform kein rechtsgültiges Geschäft im Sinne des PStTG abgeschlossen werden kann. Unsere Software gibt das schon aus rein technischen Gründen gar nicht her. Damit ein Rechtsgeschäft im Sinne des PStTG zustande kommen kann muss die Plattform die dazu notwendigen Eigenschaften aufweisen und diese Eigenschaften hat ein Forum in der Regel halt eben nicht. Was eBay oder Amazon zu einer Plattform im Sinne des PStTG macht ist die Tatsache das ein Benutzer im Falle von zum Beispiel eBay mit der Abgabe eines Gebots bzw. mit dem Klick auf "Sofort Kaufen" einen rechtsgültigen Vertrag eingeht. Die Plattform bietet also die technische Grundlage dafür das ein solcher Vertrag, ohne eine weitere Kommunikation der Vertragspartner untereinander ausserhalb der Plattform, allein durch Aktionen der Benutzer in der Plattform rechtsgültig zu Stande kommt. Die Tatsache das die Plattform nicht nur der Auflistung von Angeboten dient sondern eben den unter Sätzen 1 und 2 der Definition genannten Kriterien genügt macht sie im Sinne des PStTG meldepflichtig.


    Geschäfte die hier aufgrund von Angeboten oder Gesuchen im Marktplatz entstehen entstehen immer zwischen den beiden Vertragspartnern direkt und ohne ein Zutun unsererseits. Wir als Plattform haben keinerlei Kenntnis darüber ob und wenn ja zwischen welchen Geschäftspartner Rechtsgeschäfte überhaupt aufgrund von hier gelisteten Angeboten zu Stande gekommen sind (eben genau so wie auch die Tageszeitung das nicht weiß bei deren gedruckten Kleinanzeigen oder der Supermarktbetreiber bei den an seiner Pinnwand angepinnten).

  • griven Vielleicht habe ich sie überlesen, aber was steht denn genau unter „dazu notwendigen Eigenschaften“ einer Plattform im Sinne des PStTG?
    huch, steht fast direkt drüber. Nein, das Forum hier ist nicht ausschließlich für die drei genannten Eigenschaften anwendbar.
    Mir scheint, dass der Marktplatz hier unkritisch sein müsste.

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  • Geh mal ein paar Posts zurück, ist alle erklärt und beschrieben und im letzten Post von griven sehr gut zusammengefasst.

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    INTEL NUC8i3BEH mit 32 GB DDR4-RAM, 500GB SSD, installiert MacOS Ventura OpenCore. Inzwischen läuft auch die festverbaute Intel-WLAN/Bluetooth-Karte, sowie der SD-Karten-Leser! :) - Macmini 8.1


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    Mein drittes Projekt:

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  • RenStad Habs gefunden, danke. Wie doch ein einziges Wort den ganzen Sachverhalt auflösen kann.
    Der Passus „unter anderem“ klingt noch spannend. Wird das noch irgendwo spezifiziert? „Unbeschadet“ müsste auch noch genauer ausgeleuchtet werden.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Wolfe ()

  • Mobil via iOS ist der Marktplatz weiterhin online griven

    Grüße

    Arkturus

    "Ein Hackintosh ist wie ein Garten - es gibt immer was zu tun"

  • Auch sonst sollte er online sein Arkturus da uns das PStTG bei Licht betrachtet ja gar nicht betrifft :) Lies mal den Post hier: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Auswirkungen auf unseren Marktplatz