Brillen-Cam: Bringt's sowas oder ist das Schrott?

  • Als vor ein paar Jahren "Google Glasses" so gehypt wurden (Was ist daraus eigentlich (nicht) geworden?), klang das alles ja durchaus interessant. Mittlerweile trägt die chinesische Polizei wohl sowas.


    Animiert von diversen Dashcam-Videos im Netz hab ich mir überlegt, mir sowas wie chinesische Google Glasses aus Jux zuzulegen, weil ich zu Fuß unterwegs ab und an die beklopptesten Szenen sehe.

    Ich frage mich allerdings, ob das ein echtes Gadget oder nur Müll wäre:


    Specs:
    Geschwindigkeit: 30fps
    Auflösung: 1920 * 1080P, 5 Megapixel
    Dauer: 1,5 Stunden
    Winkel: 65 Grad
    Strom: eingebetteter 280mAh Akku


    5 Megapixel sind ja heute nicht so die Welt, aber was meint Ihr, würde das für halbwegs anständige Aufnahmen reichen?

  • Als Alltagsgegenstände getarnte Kameras (Brillen, Uhren, usw.) sind in Deutschland verboten. Damit kannst du dir mächtig Ärger einhandeln.

  • Was bringen dir mehr als 5mp wenn die Kamera nur FullHD aufnimmt? ;)


    CMMChris Zum Aufdeckungsjournalismus sollte es gehen oder? :D

    Du kommst bei deinem Problem nach dem unendlichsten Versuch nicht weiter? Dann schreib mir eine Nachricht für eine TeamViewer Sitzung. Nur wenn es gar nicht mehr weiter geht!
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  • Als Alltagsgegenstände getarnte Kameras (Brillen, Uhren, usw.) sind in Deutschland verboten. Damit kannst du dir mächtig Ärger einhandeln.

    So allgemein stimmt das nicht. Es geht in den Verbot im Wesentlichen um so genannte Sendeanlagen. Also drahtlos übermittelnd. Wenn die Kamera das nicht macht und eine eigene Aufzeichnung enthält, dann gilt das nicht im Sinne des Verbots.

    Weitere Rechte und Pflichten sind natürlich davon unberührt.

    ASUS PRIME X299-DELUXE i9-9940X • DDR4 64GB • SSD 960 PRO 1TB • Thunderbolt3 Titan Ridge • 2x AMD Radeon RX Vega 64 • BMD Intensity Pro 4K

    ASUS WS X299 SAGE/10G i9-10980XE • DDR4 64GB • SSD 970 PRO 1TB • Thunderbolt3 Titan Ridge • 2x AMD Radeon VII • BMD DeckLink 4K Extreme 12G


    Ordnung ist die primitivste Form von Chaos. (Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger)

  • Die meisten solcher Kamera Gadgets haben nunmal Drahtlos-Anbindung, und sei es nur zur Steuerung. Damit fallen sie dann auch unter den §90 des TKG.

  • Grundsätzlich habe ich ja nix gegen gut gemeinte Hinweise, aber in diesem Fall war das gar nicht die Frage.


    Die Rechtslage bei uns erlaubt z.B. Dashcams im Auto zum Zwecke der Beweisführung bei Unfällen. Da man Unfälle logischerweise nicht vorhersehen und die Cam nicht kurz vorher erst einschalten kann, ist es also völlig logisch, dass die Dinger von Beginn an laufen - der BGH hat dazu m.W. letztes Jahr ein entsprechendes Urteil gefällt. Die Aufnahmen müssen aber dann regelmäßig gelöscht werden, wenn nix passiert ist - genau das tun die Dashcams ja auch automatisch durch Überschreibung, sobald die Speicherkarte voll ist.


    Nix anderes geschieht bei einer Brillen-Cam - bei der man nun wirklich keine Kinofilme drehen oder jemandes Poren pixelgenau darstellen könnte. Wie gesagt, es geht hier eigentlich um ein Gadget und nicht ums Ausspionieren.


    Zur Beruhigung weise ich mal auf ein Beispiel hin, das unproblematisch ist und bei dem man nun echt niemandes Persönlichkeitsrecht im engeren Sinne verletzen könnte.

    Das trifft übrigens auch für echte Filmaufnahmen von Dokus oder Spielfilmen zu, die in der Öffentlichkeit gedreht werden und bei dem man nicht hunderte oder gar tausende mitaufgenommene Menschen extra um Erlaubnis fragen kann (Aufnahmen in Bahnhöfen, belebten Straßen etc.). ;)


    Der Gedanke mit der Brille kam mir, nachdem ich in der U-Bahn schon die unglaublichsten Phänomene beobachten konnte, die entweder ziemlich witzig oder einfach unglaublich waren. Hatte mal mit einem Freund überlegt dazu eine kleine Amateurdoku für die Filmfestspiele in Cannes zu machen ...:muha:

  • Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Eine Dashcam ist keine als Alltagsgegenstand getarnte Kamera.

  • Yo, du hast mich ertappt, ich geb's zu, ich wollte heimlich einen österreichischen Politiker filmen ...


    Ich geh mal davon aus, dass du keine Antwort auf die ursprüngliche Frage übrig hast. :/

  • Mal abgesehen davon sind Dashcams zwar erlaubt bringen Dir aber quasi nichts da sie vor Gericht als Beweisführung nicht zugelassen sind ;)

    Workstation:

    Threadripper 3990x - Gigabyte TRX40 AORUS XTREME - 256GB DDR4 3200 MHz RAM - 2x RTX 3090 FE


    Notebook:

    Acer ConceptD 7 Ezel - I7 10875h - 32GB DDR4 - RTX 2080 S

    Dell XPS 15 - I7 10750h - 64GB DDR4 - GTX 1650ti

    Dell XPS 17 - I9 10885h - 64GB DDR4 - RTX 2060 Max-Q


    Handy:

    iPhone 12 Pro Max

  • Scheint offensichtlich Auslegung zu sein. Ich kennen persönlich 2 Fälle bei denen die Aufnahmen der Dashcams nicht zugelassen wurde. O.o

    Aber ist ja eh OffTopic! :)

    Workstation:

    Threadripper 3990x - Gigabyte TRX40 AORUS XTREME - 256GB DDR4 3200 MHz RAM - 2x RTX 3090 FE


    Notebook:

    Acer ConceptD 7 Ezel - I7 10875h - 32GB DDR4 - RTX 2080 S

    Dell XPS 15 - I7 10750h - 64GB DDR4 - GTX 1650ti

    Dell XPS 17 - I9 10885h - 64GB DDR4 - RTX 2060 Max-Q


    Handy:

    iPhone 12 Pro Max

  • Dashcams sind zugelassen wenn sich zum Beispiel ein Stau bildet und man am Stauende anhält darf man die einschalten damit man den Idi filmen kann der einem drauf rauscht. Das ist dann auch vor Gericht zulässig da nicht dauerhaft auf Vorrat gefilmt wird. Ebenso bei anderen gefährlichen Stellen.


    Die Brille würde ich aus rechtlichen Gründen auch nicht draußen verwenden.

    Ist aber bestimmt nicht schlecht wenn man was Filmen möchte und dabei beide Hände braucht.

    Macbook Pro Retina 2015 + 16GB ram 1TBGB ssd AMD Radeon R9 M370X 2048 MB  OSX 10.14.6)
    GA-Z77 DS3H + i7 3770 + 24GB RAM, RX580 8GB,240GB evo960 NMVe, TP-Link T8E (AC Wlan) + Bluetooth usbstick OSX 10.14.6 OC(on stick)


  • @OP Übrigens hat die Megapixel Zahl überhaupt nichts mit der Bildqualität zutun. Kommt immer noch auf die Kompression und die Datenrate an. Eine Sony A7s / A7s2 hat gerade mal 12MP und ist die beliebteste Low-Light Kamera überhaupt.

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