Hackintosh Forum Anfänger FAQ

  • eines Sticks mit vorinstalliertem OSX und EFI?

    bei sowas wär ich sehr vorsichtig. eigentlich würde ich das schon in die rubrik distro einordnen, auch, wenns u.U. nicht manipuliert wurde, und der ersteller die install.app aus dem store hatte.

    ein gebrauchter mac ist was anderes, da gehört macos dazu, auch wenn man nicht der erstbesitzer/-käufer ist. lizenznummern wie bei windows gibts aber nicht, macos kann kostenlos aus dem appstore geladen werden, und auch nur das wird hier supportet.

    warum kaufst du denn sowas frank1266 ?

    ersthilfe vor ort für altes zeugs (-> laptops) 8)

    berliner häckinTosh.stammTisch am 3.monatsmittwoch im maxFish/kunsthaus ACUD

    der stammtisch in berlin ist WIEDER DA!! nächster termin voraussichtlich: mittwoch 15.9.21, 19.00 uhr

  • Die Lizenz hätte ich eigentlich nicht gebraucht, da ich ja selber einen Mac habe. War halt im Preis mit drin und mir kam die Person vertrauenswürdig vor. Ich konnte mir nicht vorstellen, einen Hackintosh mit Hilfe des Forums ans Laufen zu bekommen. Ich hatte Zweifel, die richtigen Fragen zu stellen, mangelnde Zeit und Ungeduld noch dazu. Das war es schon verlockend, das Ganze fertig auf dem Stick präsentiert zu bekommen und auch wenn es nicht sogleich lief, wurde ich bis zum Schluss unterstützt, und jetzt rennt die Kiste ohne jegliche Einbußen.

  • Da ich angesprochen wurde mag ich auch kurz antworten frank1266 auch wenn grt ja eigentlich schon alles nötige gesagt hat ;)


    Kurz und knapp die Lizenz ist, unabhängig davon aus welcher Quelle sie stammt, nicht gültig und damit auch erst recht nicht echt und wer etwas anderes behauptet der lügt ;)

    Anders als Windows ist macOS nicht separat erhältlich kann also nicht bzw. nicht mehr als alleinstehendes Produkt erworben werden sondern wird grundsätzlich immer und ausschließlich als Beigabe zu einem Apple Computer vertrieben wobei das Lizenzmodell von Apple vorsieht das macOS bzw. die spezielle Kopie von macOS auch nur auf dem Computer betrieben werden darf mit dem sie geliefert wurde. Streng genommen ist es also nach Lesart von Apples Lizenzbestimmungen noch nicht mal erlaubt ein Installationsmedium zu erstellen um damit macOS auf anderen Rechnern zu installieren sondern wenn schon dann soll sich der betreffende Mac doch bitte über die ihm eigene Recovery Funktion aus dem Store selber mit einem Recovery Image versorgen. Natürlich ist hier in der EULA viel Wunschdenken und wenig rechtlich haltbares enthalten (weiß Apple auch daher tun sie auch nichts oder nur wenig gegen die Hackintosh Szene) dennoch ist streng genommen jede Lizenz die man an oder zu macOS haben mag in dem Moment null und nichtig in dem das Betriebssystem den Apple Rechner verlässt mit dem es geliefert wurde. Im Falle eines Apple Computers ist das relativ egal weil jeder Mac selbst die Lizenz zum Betrieb von macOS ist im Falle eines Hackintoshes gibt es schlicht und ergreifend keinen Weg an eine, im Sinne von Apples Eula, echte Lizenz von macOS heran zu kommen selbst dann nicht wenn man sich eine ganze Europalette voller SnowLeopard DVD's irgendwo hin stellt ;)

  • So kann man sich irren, und ich war in dem Glauben mit meiner erworbenen Snow Leopard auf der sauberen Seite zu sein;(

    Hardware:

    Matebook X Pro 2020

    Imac 2019 Monterey , Ipad IOS 15.X, Iphone .....

    Z390 Designare Catalina-Ventura

    T440P

  • Naja canyonwalker es ist und bleibt halt eine rechtliche Grauzone egal wie man es dreht und wendet. Auf der einen Seite steht Apple mit seiner EULA (vergleichbar mit einer AGB in unserer Rechtssprechung) auf der anderen Seite eben das geltenden Recht im jeweiligen Land bzw. im Umfeld der EU ggf. auch auf EU Ebene. In unserer Rechtssprechung wird das EndUserLicenceAgreement (EULA) unter dem AGB Recht abgehandelt es gelten also für eine EULA die gleichen Regeln wie für alle anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen auch inkl. aller Fußangeln und Stolpersteine die ggf. dazu führen das eine EULA oder AGB ganz oder teilweise ungültig ist.


    Die Annahme das eine erworbene SnowLeopard DVD quasi eine Lizenz darstellt die zudem alle weiteren Schritte (Updates) legitimiert fußt auf der Tatsache das bei der DVD (die im übrigen wirklich frei verkäuflich war) dem Kunden nicht vor dem Kauf der DVD klar sein konnte das man deren Inhalt nur auf einem Apple Gerät verwenden darf bzw. der Verbraucher erst davon in Kenntnis gesetzt wird nachdem er das Produkt gekauft und ausgepackt hat. Dies ist nach AGB Recht so aber nicht statthaft bzw. stellt einen erheblichen Produktmangel dar was dazu führt das die betreffenden Klauseln in den AGB ihre Gültigkeit einbüßen. Solange wir mit physischen Datenträgern hantiert haben mag das so auch richtig gewesen sein (dünnes Eis btw.) spätestens jedoch mit der Umstellung auf den AppStore und der damit verbundenen digitalen Distribution des Betriebssystems zählt das Argument nicht mehr denn der Store zeigt die EULA VOR dem Download an und fordert auch vor dem Download die Zustimmung des Benutzers ein. Das Argument der Unwissenheit zieht also an der Stelle nicht mehr selbst dann nicht wenn man eine SL DVD im Regal stehen hat. Was bleibt ist das Urteil im Microsoft Prozess in dem Microsoft zu empfindlichen Strafen verknackt worden ist weil es die Hersteller von Computern dazu gedrängt hat die Kisten mit Windows zu bundlen (vor installiertes Windows). Nach Auffassung der beteiligten Richter darf ein Betriebssystem bzw. eine Software nicht fest an eine bestimmte Hardware gebunden sein darf was aber Microsoft mit seinem Geschäftsgebaren erzwungen hat. Meiner Meinung nach lässt sich dieses Urteil aber nicht 1:1 auf Apple und macOS übertragen denn die Vorraussetzungen sind hier gänzlich andere als damals in dem Microsoft Fall. Am langen Ende gilt hier wohl am ehesten der Grundsatz wo kein Kläger da kein Richter zumal sich Apple darauf beschränkt lediglich kommerzielle Angebote zu unterbinden ansonsten aber die "Nerds" in frieden nach Herzenslust frickeln lässt...


    Ich denke aber schon das die EULA so oder so nicht durchsetzbar ist und Apple sich dessen auch durchaus bewusst ist denn wäre dem nicht so und Apple hätte ein gesteigertes Interesse das Thema zu unterbinden dann hätte Apple das bereits getan und durch geklagt bis in die letzte Instanz das haben sie aber nicht was entweder den Schluß zulässt das Apple die Community egal ist oder aber die Aussichten auf Erfolg so schlecht sind das man es besser gleich lässt...

  • griven Die EULA ist ja auch gar nicht der wichtigste Knackpunkt, obwohl diese "Grau"zone mit dem App Store wirklich eher schwarz wurde. Darauf basierend könnte Apple "nur" eine Unterlassungserklärung einfordern, in jedem Fall einzeln. Das MS-Urteil besagt übrigens auch nicht, dass Software nicht an Hardware gebunden werden darf, sondern, dass die Einschränkung des Vertriebs über das Inverkehrbringen hinaus nicht (immer) rechtlich geschützt ist, also sind Kauf und Verkauf in zweiter Instanz legal.

    Der Knackpunkt ist die Umgehung von DRM und bislang konnte mir noch niemand erklären, wieso das hier keine Urheberrechtsverletzung darstellt - das einzige, was angebracht wird, sind leider völlig falsche Interpretationen dieses einen Urteils.

  • mhaeuser Du meinst in dem speziellen Fall die Arbeitsweise von FakeSMC bzw. VirtualSMC und die Verwendung der Cryptokeys zum entschlüsseln der verschlüsselten Binaries korrekt (DSMOS)? Vom Kern her also rein bei der Betrachtung von Darwin gäbe es ja Lizenztechnisch nichts zu meckern denn Darwin ist ohnehin als OpenSource verfügbar bleibt also das Userland (GUI) und die Apps und hier bin ich bei Dir die Verwendung jeglicher Maßnahmen um die Binaries zu entschlüsseln stellt ganz sicher eine Urheberrechtsverletzung dar ganz unabhängig davon ob die EULA nun Gültigkeit hat oder eben nicht. Die Frage an der Stelle ist nur ob ein Gericht das auch getrennt von einander betrachten würde also den (offen verfügbaren) Kern des OS und die grafische Oberfläche getrennt betrachten würde oder ob es eher als Verbund aus beidem gesehen wird und dann das Modell der Vermischung aus freien und nicht freien Komponenten grundsätzlich in Frage gestellt würde. Eine weitere Frage die im Zusammenhang damit sicher auch gestellt werden würde wäre wohl auch welche Maßnahmen wurden ergriffen um dieses Vorgehen künftig zu unterbinden und die Antwort darauf würde wohl ernüchternd ausfallen ;)


    Zuletzt bliebe noch zu klären wer überhaupt zu belangen ist sprich ist der einzelne Nutzer überhaupt haftbar zu machen weil er bewusst und mit Vorsatz gehandelt hat und Maßnahmen ergriffen hat um einen vorhandenen Kopierschutz zu umgehen bzw. auszuhebeln oder ist der Urheber der Tools die das Aushebeln erst möglich machen haftbar oder ist am langen Ende niemand dafür haftbar zu machen weil Apple eben keine geeigneten Maßnahmen getroffen hat um die Schlüssel entsprechend zu schützen? Ich sehe das ganz ähnlich wie den Fall das jemand mit einem fremden Auto einen Crash baut weil das unverschlossen mit laufendem Motor und steckendem Schlüssel am Straßenrand gestanden hat. Natürlich darf ich in so einem Fall nicht einfach in das Auto steigen und losfahren es gehört mir ja nicht dennoch würde, ginge es hart auf hart, der Halter bzw. Fahrer, der das Fahrzeug in den Zustand abgestellt hat, zumindest eine Mitschuld zugesprochen bekommen da er keine geeigneten Maßnahmen getroffen um den Zugriff durch unbefugte dritte zu unterbinden. Im Falle der Cryptokeys ist das meiner Meinung nach ziemlich ähnlich gelagert natürlich darf ich die nicht einfach auslesen und verwenden auf der anderen Seite hat sich Apple aber auch nicht die Mühe gemacht das ganze zu unterbinden als es bekannt geworden ist sondern setzt im Gegenteil die Schlüssel unverändert bis heute ein.


    Am langen Ende kann man das ausufernd und lange Diskutieren nur zu einem eindeutigen Ergebnis wird man nicht kommen denn wäre das so einfach wäre es längst abschließend geklärt und es gäbe entsprechend rechtssichere Urteile dazu. Was bleibt sind Spekulationen darüber aus welcher Motivation heraus Apple hier nicht gegen den Hackintosh vorgeht und welche Erwägungen dazu führen es der Community nicht all zu schwer zu machen macOS auch weiterhin auf nicht Apple Hardware einzusetzen. Ein valider Punkt dürfte hierbei sicherlich die Tatsache sein das Apple unmittelbar von der Community profitiert und das gleich in mehrfacher Hinsicht denn zum einen sind auch Hackintosh Nutzer am langen Ende Kunden denn sie nutzen kostenpflichtige Dienste von Apple (iCloud Storage Abos, Apple Music Abos usw.) oder kaufen Software im Appstore oder Hardware im Apple Store (iOS Devices, AppleTV, HomePod etc.) was sie möglicherweise nicht täten wenn sie macOS eben nicht nutzen würden zum anderen sind sie aber auch wertvolle Informationslieferanten für Apple denn zum einen liefern sie Bugreports zum anderen zeigen sie aber auch potentielle Sicherheitslücken auf die vielleicht nie entdeckt worden wären hätte man das OS in seinem Ecosystem belassen. So oder so das Thema ist komplex und sicher von uns nicht abschließend zu beantworten dennoch ist und bleibt die Nutzung der Cryptokeys eine Urheberrechtsverletzung aber eben eine von Apple billigend in kauf genommene...

  • Hier Etwas, was mir Eingefallen ist!

    1.) Beim Clover Configurator


    Ein Thread zu den ganzen Funktionen die man dort ankreuzen kann, dass würde aus meiner Sicht viel bringen.


    So könnte man auch als Einsteiger erfahren, welcher Befehl vielleicht hilfreich ist, wie man den aktuellen Fehler beheben könnte.


    ( Derzeit ist Alles Eher so, dass man immer darauf warten muss, dass vielleicht ein Insider antwortet, es könnte also dazu beitragen, dass effezienter gearbeitet wird )





    Es gibt dort soviele Optionen


    Beispiele: FixDarwin, Fix HPET, GeneratePStates, HaltEnabler, InjectEDID


    Zu diesen Ganzen Optionen sollte eine kleine Übersicht erstellt werden, dann könnte man auch als Einsteiger sehen, was sich dahinter verbirgt.


    2.) Auch bei den ganzen Kexten, findet man derzeit nur mit Google alles Einzeln, wenn etwa beim Kext Updater ( beim drüberfahren ) ein PopUp Erscheinen würde, wäre dass Praktisch und Effizient

    MSI X99A (E7885IMS.MB0) + Intel 5820K + GTX970 (RX590 N/A) + 4x8GB DDR4-2400 CL16 Clover 5112 UEFI + 10.15.4